Allgemeine Geschäftsbedingungen der Yosoy GmbH

§ 1 Allgemeines

1. Allen der Yosoy GmbH erteilten Aufträgen liegen in folgender Reihenfolge zugrunde:

- der Inhalt eines zwischen den Parteien schriftlich geschlossenen Vertrages
- die Auftragsbestätigung und das Angebot
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§ 2 Vertragsinhalt

1. Die Yosoy GmbH erbringt u.a. Catering-Dienstleistungen und betreibt Veranstaltungsorte.

2. Für alle Lieferungen und Leistungen sind nachstehende Bedingungen maßgebend. Sie gelten auch für alle künftigen Rechtsverhältnisse zwischen der Yosoy GmbH und dem Auftraggeber. Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der Yosoy GmbH schriftlich anerkannt werden.

3. Die Abnahme der Leistung des Auftragnehmers gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 3 Vertragsschluss

1. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung.

2. Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers und dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt die Yosoy GmbH keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen, es sei denn, deren Mangelhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

3. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist.

4. Angebote, Planungen, Konzepte usw. bleiben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, mit allen Rechten Eigentum der Yosoy GmbH. Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede anderweitige Verwertung in jeder Form zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung und die Weitergabe an Dritte sowie die Vornahme von Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung der Yosoy GmbH.

§ 4 Überlassung von Gegenständen

1. Alle von der Yosoy GmbH angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum der Yosoy GmbH und werden nur mietweise überlassen.

2. Solchermaßen mietweise überlassene Gegenstände (insbesondere Geschirr, Gläser, Tischwäsche usw.), hat der Auftraggeber pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben. Für beschädigte, zerstörte oder abhanden gekommene Gegenstände hat der Auftraggeber vollen Ersatz in Höhe der Herstellungskosten bzw. in Höhe der Neuanschaffungskosten zu leisten.

3. Rückgabebestätigungen der Yosoy GmbH stehen unter dem Vorbehalt einer konkreten Prüfung.

4. Der Mietzins wird nach Kalendertagen berechnet. Als Mietbeginn gilt der Tag der Übernahme, als Mietende der Tag der Rückgabe der Mietsache. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird für jeden weiteren Tag der vereinbarte Mietzins geschuldet.

5. Die Yosoy GmbH ist berechtigt, für die Dauer der Überlassung von Gegenständen eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution ist unverzinslich.

§ 5 Entgelte

1. Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO zzgl. der gesetzlichen Steuern (insbesondere der Umsatzsteuer) und Abgaben und ohne sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtliche Nebenabgaben.

2. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.

3. Verzögert sich der Beginn oder der Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von der Yosoy GmbH zu vertreten sind, so ist sie berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung gültigen Berechnungssätze der Yosoy GmbH.

4. Im Angebot nicht enthaltene Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder sonstiger Dritter bedingt sind, durch unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen der Yosoy GmbH sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere auch für Kosten und Gebühren zur Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen und Konzessionen, als auch für anfallende Kosten und Gebühren bei einer Leistungserbringung im Ausland.

5. Dienstleistungen und Besorgungen, die für den Auftraggeber auf dessen Verlangen im Rahmen der Planung und Durchführung des Vertrages ausgeführt werden, sind gesondert zu vergüten.

§ 6 Lieferung, Leistungszeit

1. Genannte Termine für die Erbringung der Leistungen gelten grundsätzlich nur annähernd, es sei denn, es werden schriftlich feste Termine vereinbart.

2. Mit vom Auftraggeber nach Vertragsschluss vorgebrachten Änderungen oder Umstellungen der Ausführung verlieren auch fest vereinbarte Liefertermine die Verbindlichkeit. Gleiches gilt für von der Yosoy GmbH nicht zu vertretende Behinderungen, insbesondere für die nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung von Unterlagen, erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Materialien des Auftraggebers.

3. Treten von der Yosoy GmbH oder deren Vorlieferanten bzw. Subunternehmern nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere durch Streik und Aussperrung sowie in Fällen höherer Gewalt, die auf einem unvorhergesehenen und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Yosoy GmbH hat in diesem Falle Anspruch auf die Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen neben Kosten für die Angebotserstellung auch Ansprüche Dritter zählen, die die Yosoy GmbH im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.

4. Gegenstände des Auftraggebers, die im Rahmen der Leistungserbringung Verwendung finden sollen, müssen von diesem zum vereinbarten Termin frei Haus angeliefert werden. Die Yosoy GmbH ist zur Rücklieferung solcher Gegenstände nicht verpflichtet. Wird sie vom Auftraggeber nicht mit der Rücklieferung beauftragt, so erfolgt diese unfrei auf Gefahr des Auftraggebers.

5. Kann die versandbereite Ware aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zur Auslieferung gebracht werden, geht die Leistungsgefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Die Yosoy GmbH haftet sodann nur noch für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

§ 7 Abnahme

1. Die Abnahme bzw. Übergabe erfolgt regelmäßig förmlich und unverzüglich nach eistungserbringung/Anlieferung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, am Abnahmetermin selbst teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollmächtigten Beauftragten vertreten zu lassen. Insoweit wird ausdrücklich anerkannt, dass auch ein Abnahmetermin kurz vor Veranstaltungsbeginn nicht unangemessen ist.

2. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich beseitigt. Sofern sie die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme. 3. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung ohne vorhergehende förmliche Abnahme in Benutzung genommen, insbesondere mit dem Verzehr der gelieferten bzw. zubereiteten Speisen und Getränke begonnen, so gilt die Abnahme mit diesem Zeitpunkt als erfolgt.

§ 8 Gewährleistung

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen der Yosoy GmbH bei Nachlieferung bzw. Abnahme zu prüfen und etwa festgestellte Mängel unverzüglich, gegebenenfalls mündlich am Einsatzort oder fernmündlich mitzuteilen und der Yosoy GmbH Gelegenheit zu geben, die entsprechenden Feststellungen zu treffen und nachzubessern.

2. Als Gewährleistung kann der Auftraggeber grundsätzlich nur Nacherfüllung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nacherfüllung richtet sich nach dem Ermessen der Yosoy GmbH. Ihr steht die Ersatzlieferung jederzeit offen. Weitergehende Ansprüche kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn zwei Nachbesserungsversuche wegen desselben Mangels fehlgeschlagen sind.

3. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich erklärt, stellen Produktbeschreibungen, Muster oder Präsentationen keine Garantieerklärung oder Eigenschaftszusicherung dar.

4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Waren, insbesondere der Lebensmittel.

5. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber selbst Änderungen vornimmt oder der Yosoy GmbH die Feststellung und Nachbesserung der Mängel erschwert bzw. unmöglich macht, was in der Regel bei einer Mängelrüge bezüglich nicht versteckter Mängel erst nach Beendigung der Veranstaltung der Fall ist.

§ 9 Haftung

1. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die die Yosoy GmbH im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fremdbetrieb.

2. Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Pflichtverletzung oder Delikt, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Yosoy GmbH. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Yosoy GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 Entwürfe, Konzeptionen

1. Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Konzeptbeschreibungen usw. bleiben mit allen Rechten im Eigentum der Yosoy GmbH, und zwar auch dann, wenn sie dem Auftraggeber übergeben worden sind. Die Übertragung von Eigentums- und Nutzungsrechten bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 2. Sofern schriftlich anderes nicht vereinbart ist, dürfen Änderungen von Planungen, Entwürfen, Konzepten usw. nur von der Yosoy GmbH vorgenommen werden. Dies gilt auch dann, wenn diese Unterlagen in den Besitz bzw. in das Eigentum des Auftraggebers gelangt sind.

3. Werden vom Auftraggeber Materialien oder Unterlagen zur Erbringung der Leistungen übergeben, so übernimmt der Auftraggeber die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Unterlagen erbrachten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die Yosoy GmbH ist nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob die vom Auftraggeber ausgehändigten Angaben und Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen.

§ 11 Zahlungsbedingungen

1. Die Yosoy GmbH ist berechtigt, jede Leistung nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Vorschusszahlungen kann die Yosoy GmbH jederzeit in Höhe von bis zu 75 % des vertraglich vereinbarten Entgelts verlangen.

2. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, zehn Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

3. Der Auftraggeber teilt der Yosoy GmbH 7 Werktage vor dem Veranstaltungstag die Personenzahl verbindlich mit.

4. Bei Zahlungsverzug ist die Yosoy GmbH berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugsschadenersatz in Höhe der gesetzlichen Zinsen zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

5. Die Yosoy GmbH ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes bestimmt sich nach den Entgelten bei der Stornierung der Leistung. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

§ 12 Kündigung, Stornierung

1. Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

2. Kündigt bzw. storniert der Auftraggeber den Vertrag, ohne durch einen von der Yosoy GmbH veranlassten wichtigen Grund, so hat die Yosoy GmbH Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt:

a. Bereits gebuchte Fremdleistungen (Dienstleister, Lieferanten etc.) sind in der vollen der Yosoy GmbH in Rechnung gestellten Summe fällig.

b. Werden die vereinbarten Leistungen, gleich aus welchem Grund, bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn storniert, wird eine Entschädigung im Höhe von 40 % der vereinbarten Vergütung (exklusive etwaiger bereits berechneter Fremdleistungen) fällig. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

c. Werden die vereinbarten Leistungen, gleich aus welchem Grund, bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn storniert, wird eine Entschädigung im Höhe von 60 % der vereinbarten Vergütung (exklusive etwaiger bereits berechneter Fremdleistungen) fällig. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

d. Werden die vereinbarten Leistungen, gleich aus welchem Grund, bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn storniert, wird eine Entschädigung im Höhe von 75 % der vereinbarten Vergütung (exklusive etwaiger bereits berechneter Fremdleistungen) fällig. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringer

§ 13 Schlussbestimmungen

a. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall und soweit die Vereinbarungen eine Lücke enthalten oder soweit sich eine solche später ergeben sollte, verpflichten sich die Parteien, die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung bzw. die Vertragslücke durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Alle Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Parteien bestätigen, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen worden sind.

b. Der Auftraggeber erklärt, dass er mit der Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten für die Abwicklung dieses Vertrages in der Datenbank der Yosoy GmbH ausdrücklich einverstanden ist. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit der Weitergabe der Daten für die Zukunft zu widersprechen. Hierfür reicht die Erklärung gegenüber der Yosoy GmbH.

c. Im gewerblichen Rechtsverkehr gilt als Gerichtsstand ausschließlich Berlin sowie die Anwendung des deutschen Rechts – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts – als vereinbart.

Stand: November 2008

Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Yosoy GbmH, Rosenthaler Str. 37, 10178 Berlin, info@yosoy.de, Fax: 030-28391214) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang durch Sie zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An Yosoy GbmH, Rosenthaler Str. 37, 10178 Berlin, info@yosoy.de, Fax: 030-28391214

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes bitte streichen.

Widerrufsbelehrung kostenlos erstellt mit Trusted Shops Rechtstexter in Kooperation mit Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte. v20170220